Prinz: Unser Hauskater

 und das Tierschutzgesetz!

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Unser  Hauskater „Prinz,“ ein  schwarzer  Kastrat,
hat  einen  schönen  Platz  bekommen.
Er  darf  jetzt  wieder  Freigang  geniessen.
„Prinz“ wurde  am:  15. Mai  2010,  3 Jahre  alt, er  ist  kastriert.
Liebenswert, spielend  mit  Qaiser, da  war er  immer  zu  haben.“ Prinz“ war
auch  auf  Ausstellungen, und  wurde  schon  6 mal  als
Hauskatze  nominiert!Best  in  Show.“ Prinz  hattte  viel  zu  tun.
Er  musste  zu  unseren „Neuzugängen“ schauen.
Das  war  harte  Arbeit  für  Ihn. Aber  er  machte  das  sehr  gut,
er  hatte  auch  keine  Probleme  mit  seinen  Artgenossen.
Nur die kleinen waren Ihm zuviel!

 Tierschutzgesetz  2010

Seit  Januar  2014  dürfen  Wohnungskatzen
nur  noch  zu  zweit  gehalten  werden.
Dies  betrifft:  Rassekatzen  und  Hauskatzen, die  in
der  Wohnung  alleine  gehalten  werden.
Wenn  keine  Spielmöglichkeiten  vorhanden  sind,
kann  sich  eine  alleinstehende  Katze
damit  nicht  beschäftigen. Sie  würde  sehr  gerne
mit  einem  Spielkameraden  spielen.
Ausser  es  ist  eine  Katze,  die  nur  alleine  gehalten
werden kann. Oder  bei  Menschen, die  zuhause  sind.
Haben  Sie  Auslauf,
ist  dieses  Tierschutzgesetz  hinfällig.

Warum?

Da  die  Besitzer  meistens  wenig
Zeit  aufbringen  können , oder  den  ganzen  Tag
weg  sind  (Arbeiten.)

Darum  ist  sehr  wichtig, ein  zweites  Büsi
dazu zu neh
men!

 

 

 

 

 

 

 
 

 

 
 
 
 

 

 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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