Prinz: Unser Hauskater
und das Tierschutzgesetz!
Unser Hauskater „Prinz,“ ein schwarzer Kastrat,
hat einen schönen Platz bekommen.
Er darf jetzt wieder Freigang geniessen.
„Prinz“ wurde am: 15. Mai 2010, 3 Jahre alt, er ist kastriert.
Liebenswert, spielend mit Qaiser, da war er immer zu haben.“ Prinz“ war
auch auf Ausstellungen, und wurde schon 6 mal als
Hauskatze nominiert! „Best in Show.“ Prinz hattte viel zu tun.
Er musste zu unseren „Neuzugängen“ schauen.
Das war harte Arbeit für Ihn. Aber er machte das sehr gut,
er hatte auch keine Probleme mit seinen Artgenossen.
Nur die kleinen waren Ihm zuviel!
Tierschutzgesetz 2010
Seit Januar 2014 dürfen Wohnungskatzen
nur noch zu zweit gehalten werden.
Dies betrifft: Rassekatzen und Hauskatzen, die in
der Wohnung alleine gehalten werden.
Wenn keine Spielmöglichkeiten vorhanden sind,
kann sich eine alleinstehende Katze
damit nicht beschäftigen. Sie würde sehr gerne
mit einem Spielkameraden spielen.
Ausser es ist eine Katze, die nur alleine gehalten
werden kann. Oder bei Menschen, die zuhause sind.
Haben Sie Auslauf,
ist dieses Tierschutzgesetz hinfällig.
Warum?
Da die Besitzer meistens wenig
Zeit aufbringen können , oder den ganzen Tag
weg sind (Arbeiten.)
Darum ist sehr wichtig, ein zweites Büsi
dazu zu nehmen!
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